Die europäische Entwicklung im Eisenbahnbereich ist dynamischer denn je.
Mit der Richtlinie 2008/110/EG zur Änderung der Richtlinie 2004/49/EG über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft wird die für die Instandhaltung zuständige Stelle (Entity in Charge of Maintanance) eingeführt. In Zukunft ist jedem Güterwagen eine ECM zuzuweisen und im nationalen Fahrzeugregister
zu registrieren.
Der ECM werden Pflichten zugeordnet, die das deutsche Recht dem Halter von Eisenbahnfahrzeugen auferlegt, verbunden mit einer verpflichtenden Zertifizierung der für die Instandhaltung von Güterwagen zuständigen Stelle. Das von Deutschland gezeichnete MoU (Memorandum of Understanding) legt auf
freiwilliger Basis die Grundsätze eines Zertifizierungssystems fest.
Da in Deutschland Zertifizierungen der ECM auf Basis des MoU nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können, tritt an deren Stelle eine Selbsterklärung, die die Existenz eines funktionsfähigen Instandhaltungsmanagementsystems bestätigt.
Unser Unternehmen hat mit dem 03.11.2010 eine entsprechende Selbsterklärung bei der Europäischen Eisenbahnagentur abgegeben. Das interne Systemaudit wurde in einer Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der TÜV Rheinland Grebner Ruchay Consulting GmbH durchgeführt. Der TÜV hat die Erfüllung der im Anhang B und C1 des MoU gestellten Bedingungen bestätigt.