Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Es enthält das neue Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) und weitere wichtige Änderungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG). Danach sind alle Eisenbahnunternehmen, Fahrzeughalter und Wagenhalter verpflichtet, bis spätestens zum 2. März 2017 die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung auf mindestens 20 Mio. Euro zu erhöhen und dies nachzuweisen.